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HINWEIS: Wir bereiten Ihnen alle Unterlagen für die Unternehmensgründung vor und stellen Ihnen diese zur Verfügung. Weiterhin vereinbaren wir gern einen Termin für Sie bei unserem oder einem Notar Ihrer Wahl. Der Paketpreis von "SBS Startup 2 go" i. H. v. 197,- € beinhaltet lediglich die oben genannten Vorbereitungen all Ihrer nötigen Unterlagen durch SBS LEGAL Rechtsanwälte für die Vorlage beim Notar, nicht jedoch die Notarkosten.
Die Schritte zur Gründung der GmbH/UG kurz und bündig erklärt
Nachdem Sie sich als Gründer für eine GmbH oder UG entschieden haben, bei mehreren Gründern die Gesellschaftsanteile aufgeteilt haben, Sie die Höhe der einzuzahlenden Gesellschaftsanteile festgelegt haben, wird es bürokratisch und auch ein wenig formell. Folgende 6 Punkte sollten Sie daher bei der Gründungsumsetzung chronologisch einhalten.
Zunächst muss man sich auf die Firma, also den Namen, unter dem die Gesellschaft künftig auftritt und handelt, einigen. Dieser muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Name darf nicht schon von einem anderen Unternehmen verwendet werden und er muss zur Idee der Gesellschaft passen. Auch sollte man schon einmal prüfen, ob man sich den Namen als Marke schützen lassen kann und für die Webseite der Gesellschaft eine Domain aussuchen.
Nun ist das Finanzielle rund um die Gründung zu regeln: Bei der GmbH müssen, wie oben beschrieben, insgesamt 25.000,00 € Stammkapital vorhanden sein, dabei sind sowohl Bareinlagen als auch Sacheinlagen möglich. Wie oben erklärt, kann man zur Not bei der GmbH-Gründung zunächst nur die Hälfte der Mindesteinlage, nämlich 12.500,00 €, auf das Geschäftskonto einzahlen. Diese muss aber so schnell wie möglich auf die Mindesteinlage in Höhe von 25.000,00 € aufgestockt werden, sonst haften die GmbH-Gründer im Falle einer Insolvenz mit dem eigenen Vermögen. Bei der UG ist die Mindesteinlage 1€, jedoch sollte auch hier, wie oben dargestellt, wesentlich mehr als Einlage angelegt werden wegen des Haftungsrisikos, da bei zu geringem Stammkapital im Falle einer Insolvenz ebenfalls der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftet.
Bei der Gründung kann man zwischen einem individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag oder einem Musterprotokoll wählen. Das Musterprotokoll ist eine standardisierte Vorlage und schnell vom Notar ausgefüllt, denn es umfasst den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung. Der Nachteil ist, dass man keine Änderungen der Rechte und Pflichten der Gesellschafter vereinbaren kann. Der individuell aufgesetzte Gesellschaftervertag bietet hingegen die Möglichkeit, alle Belange genau auf die jeweilige GmbH oder UG abgestimmt festzulegen. Da es hier etwas aufwendiger ist, sind die Kosten beim Notar in diesem Falle höher.
Den Notartermin können wir für Sie vereinbaren. Die Kosten für den Notar tragen allerdings Sie selbst. Der vierte Schritt bei der GmbH-Gründung ist nämlich der Notartermin. Hierzu müssen sich alle Gesellschafter und Geschäftsführer gemeinsam beim Notar einfinden. Der Notar beurkundet alle oben genannten Dokumente und leitet daraufhin die Anmeldung beim Handelsregister an das zuständige Amtsgericht weiter. In dieser Phase befindet sich die GmbH "in Gründung" und muss bis zur erfolgten Eintragung im Handelsregister im Schriftverkehr auch so benannt werden. Achtung: Bis zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister haften die Gesellschafter persönlich. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt dann, nachdem die Rechnung des Amtsgerichts bezahlt wurde.
Zügig auf den Notartermin folgend (und genau in dieser Reihenfolge) sollte schon der Termin bei der Bank zur Eröffnung des Geschäftskontos folgen. Dafür müssen die beglaubigten Unterlagen vom Notar vorgelegt werden. Sodann muss das Stammkapital in bar und in voller Höhe auf das Konto eingezahlt werden. Den Einzahlungsbeleg von der Bank müssen die Gesellschafter dann wiederum beim Notar abgeben.
Nun ist nur noch ein Schritt zur erfolgreichen Gründung des Start-ups erforderlich: Nachdem die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist, ist die Gesellschaft nun geschäftsfähig. Ab diesem Zeitpunkt ist auch die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter wirksam. Ein paar Kleinigkeiten, wie etwa die Gewerbeanmeldung, die Info an die Berufsgenossenschaft, den ausgefüllten Erfassungsbogen mit den erforderlichen Unterlagen ans Finanzamt schicken, Erstellung der Eröffnungsbilanz, müssen noch erledigt werden. Danach erhält die GmbH die Steuernummer vom Finanzamt. Und dann heißt es: loslegen!
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